AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma T.I.T. Chauffeurservice (im folgenden genannt "T.I.T.") und deren Kunden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Verbindlichkeit dieser Geschäftsbedingungen tritt spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienste ein.

Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit T.I.T. in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen die vorliegenden AGB vor, und zwar auch, wenn T.I.T. in Kenntnis entgegenstehender/abweichender AGB des Kunden/Dritten diesen nicht widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt wurden.


§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluß

Angebote der Firma T.I.T sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass T.I.T. beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Die Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.

§ 3 Leistungen von T.I.T.

T.I.T. verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und frisch gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:

Bei Sach- und Vermögensschäden pauschal 50 Millionen Euro; Bei Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 8 Millionen Euro je geschädigter Person. T.I.T. kann dem Kunden einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie (Upgrade) handeln.

Alle Angebote der Firma T.I.T. gelten ausschließlich für Fahrten mit Fahrzeugführer. Die von T.I.T. eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes. T.I.T. behält sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen/einen anderen Unternehmer zu übertragen.

Über eine derartige Vertragsübertragung wird der Kunde informiert. Dem Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein Rücktrittsrecht zu.

§ 4 Pflichten/Haftung des Kunden

Der Kunde seinerseits hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften sowie die technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen der Fahrzeugführer ist zu folgen. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann ein Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. T.I.T. behält den Vergütungsanspruch im Falle der vorgenannten sofortigen Beendigung des Vertrages für die gesamte vereinbarte Dauer. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus einem nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

Kann die Dienstleistung der T.I.T. aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Kunden zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Falls Verursacher und Auftraggeber nicht identisch ist, so haften beide als Gesamtschuldner. Ein verschulden des Auftraggebers besteht auch dann, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Bei groben Verunreinigungen werden Reinigungskosten gesondert erhoben.


§ 5 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen in der Regel über Rechnungsstellung an eine vom Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Rechnungsadresse. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Entscheidend zur Fristwahrung ist der Eingang des Geldes bei T.I.T. Eine Barzahlung vorab oder am Fahrzeug ist ebenfalls möglich, eine Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt. Neukunden aus dem Ausland sind verpflichtet als Sicherheit eine Kreditkartendaten anzugeben.


Akzeptiert werden auch alle gängigen Kreditkarten (American Express, Master Card, Visa & Diners). Die Zahlung mit eigener, mitgeführter Kreditkarte kann direkt bei Beendigung des Auftrags im Fahrzeug erfolgen. Bei der Weitergabe von Kreditkartendaten durch Dritte wird eine Autorisierung des Karteninhabers über den voraussichtlichen Rechnungsbetrag, eine (ggf. gefaxte) Kopie der Karte sowie eine Ausweiskopie des Karteninhabers benötigt. Dies gilt auch, wenn die Kreditkarte aus etwaigen Gründen nicht mitgeführt werden kann, d.h. nicht vor Ort ist. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn T.I.T über den in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann.


Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang gerät der Kunde in Verzug und hat alle daraus resultierenden Kosten und den darauf resultierenden Schaden zu tragen.
Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage steht, ist T.I.T berechtigt, die gesamte Restschuld, aus allen ausgeführten Dienstleitungen fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Ferner ist T.I.T berechtigt im Falle des Verzuges und bei vorliegen von Zweifeln über die Kreditwürdigkeit des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten. Es können auch die Schäden entsprechend der unter § 6 aufgeführten Stornobedingungen geltend gemacht werden. 


§ 6 Stornierungen

Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder sollte der Kunde die Leistungen von T.I.T nicht wie vereinbart in Anspruch nehmen, so ist T.I.T berechtigt
- bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden bis 12 Stunden vor Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags verlangt.
- bei einer Stornierung innerhalb 12 Stunden vor Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags verlangt.
- bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort ("no show") bzw. bei Stornierungen direkt vor Ort, werden 100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangt. 

Unabhängig von den vorausgenannten Stornogebühren bleibt T.I.T. die Möglichkeit, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden/höhere tatsächlich entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart und -umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken.

Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als der hier festgeschriebene ist.


§ 7 Haftung von T.I.T.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind gegen T.I.T als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung wird, ausgenommen Personenschäden, auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt.

Personenschäden werden im Rahmen der abgeschlossenen KFZ-Haftpflichtversicherung, entsprechend den Ausführungen unter § 3. übernommen. Im Falle eines Schadens werden die Ansprüche gegen die Versicherung an den Kunden abgetreten.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma T.I.T die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (beispielsweise Staus, technische Pannen, Witterungsbedingungen, Streik, Sperrung, Demonstrationen usw.), hat T.I.T nicht zu vertreten und übernimmt insoweit keine Haftung und ersetzt nicht den daraus entstehenden Schaden.


§ 8 Mängelrüge

Beschwerden bzw. Mängel der Beförderungsleistung müssen vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Kenntniserlangung derselben an T.I.T. gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht und der Entgeltanspruch von T.I.T. gegen den Mieter bleibt unberührt.

Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Mangel unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.


§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Übersetzung der AGB

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von T.I.T.. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von T.I.T. zuständige Gericht, wobei T.I.T. auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Zusagen durch T.I.T., deren Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch T.I.T., um Wirksamkeit zu erlangen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wegen der internationalen Geschäftsbeziehungen von T.I.T. auch ins Englische übersetzt zu finden. Bei inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung von dem deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.

 

T.I.T. Chauffeurservice
Thorsten Löwenbrück
Altebergweg 4
D-61184 Karben

T: +49 6039 937 90 90
F: +49 6039 937 90 99
E: info@tit-limo.com

copyright T.I.T. Chauffeurservice 2012


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