AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma T.I.T. Chauffeurservice (im
folgenden genannt "T.I.T.") und deren Kunden. Diese gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Die Verbindlichkeit dieser
Geschäftsbedingungen tritt spätestens mit der Inanspruchnahme unserer
Dienste ein.
Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die
mit T.I.T. in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen die
vorliegenden AGB vor, und zwar auch, wenn T.I.T. in Kenntnis
entgegenstehender/abweichender AGB des Kunden/Dritten diesen nicht
widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen
von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie unsererseits
schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluß
Angebote der Firma T.I.T sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages
zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen
ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass T.I.T. beauftragte
Leistungen tatsächlich erbringt. Die Bestimmungen in den
vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und Abänderungen
eines erteilten Auftrags.
§ 3 Leistungen von T.I.T.
T.I.T. verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw.
der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes,
verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen.
Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und
frisch gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils
geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
wie folgt versichert:
Bei Sach- und Vermögensschäden pauschal 50 Millionen Euro; Bei
Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 8 Millionen Euro je
geschädigter Person. T.I.T. kann dem Kunden einen anderen als den
gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um
einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie (Upgrade)
handeln.
Alle Angebote der Firma
T.I.T. gelten ausschließlich für Fahrten mit Fahrzeugführer. Die von
T.I.T. eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen
Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des
Personenbeförderungsgesetzes. T.I.T. behält sich vor, die sich aus dem
Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes
Unternehmen/einen anderen Unternehmer zu übertragen.
Über eine derartige Vertragsübertragung wird der Kunde informiert. Dem
Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Kenntnisnahme der
Vertragsübertragung ein Rücktrittsrecht zu.
§ 4 Pflichten/Haftung des Kunden
Der Kunde seinerseits hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle
für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften sowie die technischen
Regeln zu beachten. Den Anweisungen der Fahrzeugführer ist zu folgen.
Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann ein
Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu
einer separaten Mitteilung bedarf. T.I.T. behält den Vergütungsanspruch
im Falle der vorgenannten sofortigen Beendigung des Vertrages für die
gesamte vereinbarte Dauer. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz
des Schadens, der sich aus einem nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem
zur Verfügung gestellten Fahrzeug ergibt. Dem Kunden bleibt es
unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene
Schaden geringer ist.
Kann die Dienstleistung der T.I.T. aus Gründen nicht erbracht werden,
die vom Kunden zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Kunde seine
Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin
zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Falls Verursacher
und Auftraggeber nicht identisch ist, so haften beide als
Gesamtschuldner. Ein verschulden des Auftraggebers besteht auch dann,
wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Bei groben
Verunreinigungen werden Reinigungskosten gesondert erhoben.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen in der Regel über Rechnungsstellung an eine vom
Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Rechnungsadresse.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
Entscheidend zur Fristwahrung ist der Eingang des Geldes bei T.I.T.
Eine Barzahlung vorab oder am Fahrzeug ist ebenfalls möglich, eine
Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt. Neukunden aus
dem Ausland sind verpflichtet als Sicherheit eine Kreditkartendaten
anzugeben.
Akzeptiert werden auch alle gängigen Kreditkarten (American Express,
Master Card, Visa & Diners). Die Zahlung mit eigener, mitgeführter
Kreditkarte kann direkt bei Beendigung des Auftrags im Fahrzeug
erfolgen. Bei der Weitergabe von Kreditkartendaten durch Dritte wird
eine Autorisierung des Karteninhabers über den voraussichtlichen
Rechnungsbetrag, eine (ggf. gefaxte) Kopie der Karte sowie eine
Ausweiskopie des Karteninhabers benötigt. Dies gilt auch, wenn die
Kreditkarte aus etwaigen Gründen nicht mitgeführt werden kann, d.h.
nicht vor Ort ist. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn T.I.T
über den in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann.
Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang gerät der Kunde in Verzug und
hat alle daraus resultierenden Kosten und den darauf resultierenden
Schaden zu tragen.
Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, oder wenn Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage steht, ist T.I.T berechtigt, die gesamte
Restschuld, aus allen ausgeführten Dienstleitungen fällig zu stellen
und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Ferner ist T.I.T berechtigt im Falle des Verzuges und bei vorliegen von
Zweifeln über die Kreditwürdigkeit des Kunden von sämtlichen Verträgen
zurückzutreten. Es können auch die Schäden entsprechend der unter § 6
aufgeführten Stornobedingungen geltend gemacht werden.
§ 6 Stornierungen
Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder sollte der Kunde die
Leistungen von T.I.T nicht wie vereinbart in Anspruch nehmen, so ist
T.I.T berechtigt
- bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden bis 12 Stunden vor
Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des voraussichtlichen
Rechnungsbetrags verlangt.
- bei einer Stornierung innerhalb 12 Stunden vor Auftragsbeginn wird
eine Stornogebühr von 100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags
verlangt.
- bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort ("no show")
bzw. bei Stornierungen direkt vor Ort, werden 100% des
voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangt.
Unabhängig von den vorausgenannten Stornogebühren bleibt T.I.T. die
Möglichkeit, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden/höhere
tatsächlich entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer
zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart und -umfang auch
auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich
entstandenen Aufwendungen bzw. der tatsächlich entstandene Schaden
geringer als der hier festgeschriebene ist.
§ 7 Haftung von T.I.T.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind gegen T.I.T als
auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung
wird, ausgenommen Personenschäden, auf den dreifachen vereinbarten
Leistungspreis beschränkt.
Personenschäden werden im Rahmen der abgeschlossenen
KFZ-Haftpflichtversicherung, entsprechend den Ausführungen unter § 3.
übernommen. Im Falle eines Schadens werden die Ansprüche gegen die
Versicherung an den Kunden abgetreten.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der Firma T.I.T die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen (beispielsweise Staus, technische Pannen,
Witterungsbedingungen, Streik, Sperrung, Demonstrationen usw.), hat
T.I.T nicht zu vertreten und übernimmt insoweit keine Haftung und
ersetzt nicht den daraus entstehenden Schaden.
§ 8 Mängelrüge
Beschwerden bzw. Mängel der Beförderungsleistung müssen vom Kunden
innerhalb von drei Werktagen nach Kenntniserlangung derselben an T.I.T.
gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die
Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht und der Entgeltanspruch von
T.I.T. gegen den Mieter bleibt unberührt.
Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar
sein, hat er den Mangel unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit
der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.
§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Übersetzung der AGB
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von
T.I.T.. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von T.I.T. zuständige Gericht,
wobei T.I.T. auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Für
diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche
Zusagen durch T.I.T., deren Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch T.I.T., um Wirksamkeit zu
erlangen.
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind wegen der internationalen
Geschäftsbeziehungen von T.I.T. auch ins Englische übersetzt zu finden.
Bei inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung von dem
deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.
T.I.T. Chauffeurservice
Thorsten Löwenbrück
Altebergweg 4
D-61184 Karben
T: +49 6039 937 90 90
F: +49 6039 937 90 99
E: info@tit-limo.com
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